Die Bewirtschaftungskosten (BWK), genau genommen die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungskosten bei Wohnnutzungen, unterliegen laut der ImmoWertV 2021 einer jährlichen Anpassung.
Maßgeblich dafür ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) von Oktober des Vorjahres, zum Oktober des aktuellen Jahres, wie vom statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Die Anpassung der Werte ist in der ImmoWertV 2021 Anlage 3 Nr. III geregelt. Es ergeben sich demnach die folgenden neuen Wertansätze für 2024:
Verwaltungskosten:
351,00 € | |
420,00 € | |
46,00 € |
13,80 € | |
104,00 € |
230,00 € | |
275,00 € | |
30,00 € |
9,80 € | |
68,00 € |
77,1 | |
117,8 | |
= 1,5279 |