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Neue Bewirtschaftungskosten für 2025

14.11.2024


Die Bewirtschaftungskosten (BWK), genau genommen die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten bei Wohnnutzungen, unterliegen einer jährlichen Anpassung. Die Vorgaben dazu befinden sich in der ImmoWertV2021 Anlage 3 Nr. III.

Maßgeblich ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) vom Oktober des Vorjahres (2023) zum Oktober des aktuellen Jahres (2024). Das Statistische Bundesamt hat in diesem Zeitraum eine Steigerung um +2,0% ermittelt und diese am 13.11.2024 veröffentlicht:
Tabelle Verbraucherpreisindex

Es ergeben sich demnach ab dem 01.01.2025 folgende neue Wertansätze:

Verwaltungskosten:
  • jährliche je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei EFH/ZFH
  • 359,00 €
  • jährliche je Eigentumswohnung
  • 429,00 €
  • jährliche je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
  • 47,00 €

    Instandhaltungskosten:
  • jährlich je Quadratmeter Wohnfläche
  • 14,00 €
  • jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
  • 106,00 €



    Grundlage der Berechnung bildet dabei Anlage 3 (zu §12 Abs. 5) der ImmoWertV mit folgenden Basiswerten, die sich auf den vom statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex für den Monat Oktober 2001 beziehen:

    Verwaltungskosten:
  • jährliche je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei EFH/ZFH
  • 230,00 €
  • jährliche je Eigentumswohnung
  • 275,00 €
  • jährliche je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
  • 30,00 €

    Instandhaltungskosten:
  • jährlich je Quadratmeter Wohnfläche
  • 9,00 €
  • jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
  • 68,00 €

    Für eine Anpassung dieser Basiswert an das Jahr 2025 wird der (den Basiswerten zugrundeliegende) Verbraucherpreisindex für Oktober 2001 mit dem Verbraucherpreisindex verglichen, der für den Oktober des Vorjahres (also des Jahres 2024) gültig war:

  • Verbraucherpreisindex Oktober 2001
  • 77,1
  • Verbraucherpreisindex Oktober 2024
  • 120,2
  • Anpassungsfaktor (120,2 / 77,1)
  • = 1,5590

    Der so ermittelte Anpassungsfaktor wird anschließend mit den o.g. Basiswerten multipliziert, um die neuen Kostensätzen zu erhalten.

    Wichtig ist dabei, die Rundung zu beachten:
    Werte für die Instandhaltungskosten pro m² werden auf eine Nachkommastelle gerundet. Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz, sowie die Verwaltungskosten werden kaufmännisch auf den vollen Euro gerundet.



    Neben den neuen Bewirtschaftungskosten werden auch die Werte für gewerbliche Nutzungen automatisch von unserer Software berücksichtigt.
    Sie müssen also nichts weiter unternehmen.

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