Die Bewirtschaftungskosten (BWK), genau genommen die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten bei Wohnnutzungen, unterliegen einer jährlichen Anpassung. Die Vorgaben dazu befinden sich in der ImmoWertV2021 Anlage 3 Nr. III.
Maßgeblich ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) vom Oktober des Vorjahres (2023) zum Oktober des aktuellen Jahres (2024). Das Statistische Bundesamt hat in diesem Zeitraum eine Steigerung um +2,0% ermittelt und diese am 13.11.2024 veröffentlicht: Tabelle Verbraucherpreisindex
Es ergeben sich demnach ab dem 01.01.2025 folgende neue Wertansätze:
Verwaltungskosten:
jährliche je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei EFH/ZFH
359,00 €
jährliche je Eigentumswohnung
429,00 €
jährliche je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
47,00 €
Instandhaltungskosten:
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche
14,00 €
jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
106,00 €
Grundlage der Berechnung bildet dabei Anlage 3 (zu §12 Abs. 5) der ImmoWertV mit folgenden Basiswerten, die sich auf den vom statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex für den Monat Oktober 2001 beziehen:
Verwaltungskosten:
jährliche je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei EFH/ZFH
230,00 €
jährliche je Eigentumswohnung
275,00 €
jährliche je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
30,00 €
Instandhaltungskosten:
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche
9,00 €
jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
68,00 €
Für eine Anpassung dieser Basiswert an das Jahr 2025 wird der (den Basiswerten zugrundeliegende) Verbraucherpreisindex für Oktober 2001 mit dem Verbraucherpreisindex verglichen, der für den Oktober des Vorjahres (also des Jahres 2024) gültig war:
Verbraucherpreisindex Oktober 2001
77,1
Verbraucherpreisindex Oktober 2024
120,2
Anpassungsfaktor (120,2 / 77,1)
= 1,5590
Der so ermittelte Anpassungsfaktor wird anschließend mit den o.g. Basiswerten multipliziert, um die neuen Kostensätzen zu erhalten.
Wichtig ist dabei, die Rundung zu beachten:
Werte für die Instandhaltungskosten pro m² werden auf eine Nachkommastelle gerundet. Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz, sowie die Verwaltungskosten werden kaufmännisch auf den vollen Euro gerundet.
Neben den neuen Bewirtschaftungskosten werden auch die Werte für gewerbliche Nutzungen automatisch von unserer Software berücksichtigt.
Sie müssen also nichts weiter unternehmen.